1978 kam es zu einem bedeutenden Einschnitt in der Geschichte der Schifferbörse. Auslöser war eine sogenannte Heimfall-Klausel, die bereits beim Bau des Gebäudes im Jahr 1901 vereinbart worden war. Die Stadt Ruhrort hatte das Grundstück zur Verfügung gestellt und sich das Recht vorbehalten, Grundstück und Gebäude zurückzuerhalten, falls die Schifferbörse ihren ursprünglichen Zweck aufgeben sollte. Als Entschädigung waren 100.000 Mark beziehungsweise der amtlich festgestellte Taxwert vorgesehen.

Über viele Jahrzehnte blieb diese Regelung ohne praktische Bedeutung. Mehr als 75 Jahre später berief sich die Stadt Duisburg auf die Klausel, da die Schifferbörse ihre ursprüngliche Funktion im Gebäude nicht mehr erfüllte. Nach Verhandlungen einigten sich beide Seiten auf eine Rückübertragung des Gebäudes für 433.000 Mark. Gleichzeitig konnte die Schifferbörse einzelne Räume weiterhin eingeschränkt nutzen.

Mit dem Übergang in städtisches Eigentum änderte sich auch die Zukunft des Gebäudes. Die Stadt plante eine Nutzung als Musikschule und gab dem Haus damit eine neue Aufgabe. Der Eigentümerwechsel markierte das Ende der Schifferbörse als prägende Nutzerin des Gebäudes und zeigt zugleich, wie stark eine Regelung aus der Gründungszeit dessen Entwicklung über Jahrzehnte beeinflusste.