Mit der feierlichen Eröffnung der Schifferbörse am 31. Oktober 1901 erhielt die Rheinschifffahrt in Ruhrort erstmals ein eigenes, repräsentatives Zentrum. Die Gründung fiel in eine Zeit tiefgreifender wirtschaftlicher Veränderungen: Industrie, Handel und Schifffahrt wuchsen rasant, der Güterverkehr auf dem Rhein erreichte immer neue Dimensionen. Gleichzeitig stieg der Bedarf an verlässlichen Regeln und festen Strukturen für den Frachtenmarkt. Die neue Schifferbörse sollte diesem Bedarf gerecht werden und den wichtigsten Binnenschifffahrtsstandort Deutschlands mit einer Institution ausstatten, die Transparenz, Fairness und Verlässlichkeit gewährleistete

Zur Einweihung begrüßte die Börse zahlreiche Ehrengäste aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung, darunter Georg Freiherr von Rheinbaben, preußischer Finanzminister, sowie Theodor Adolf Möller, preußischer Handelsminister. Bereits die hochrangige Besetzung der Feierlichkeiten zeigte, welche Bedeutung man der neuen Einrichtung beimaß. Auch das eigens für die Schifferbörse errichtete Gebäude unterstrich diesen Anspruch. Mit seiner markanten Architektur wurde es rasch zu einem Wahrzeichen Ruhrorts und erhielt im Volksmund den Beinamen „Wikingerschloss“. Das Haus war weit mehr als ein Verwaltungsgebäude. Hier trafen sich Schiffer, Reeder, Verlader und Spediteure, um Frachten auszuhandeln, Marktinformationen auszutauschen und die Entwicklung der Rheinschifffahrt mitzugestalten. Damit wurde die Schifferbörse zu einem einzigartigen Treffpunkt der Branche und zu einem sichtbaren Symbol der Bedeutung Ruhrorts für die europäische Binnenschifffahrt.

Im selben Jahr trat die erste Börsenordnung in Kraft und schuf die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Institution. Sie regelte die Zusammensetzung der Börsenversammlung, die Wahl des Börsenvorstands sowie das Zusammenwirken der verschiedenen Akteure des Schifffahrtsgewerbes. Von besonderer Bedeutung war die Einrichtung eines Schiedsgerichts für Streitigkeiten im Fracht- und Schleppverkehr. Dadurch übernahm die Schifferbörse früh Aufgaben, die weit über die reine Frachtenvermittlung hinausgingen. Sie trug zur Entwicklung verbindlicher Handelsbräuche bei, stärkte die Rechtssicherheit im Schifffahrtsgewerbe und entwickelte sich zu einer wichtigen Instanz für die Ordnung des Binnenschifffahrtsverkehrs. Diese Funktionen prägten ihre Arbeit über viele Jahrzehnte und festigten ihren Ruf als eine der bedeutendsten Einrichtungen der Rheinschifffahrt.