Schiedsgericht

Schiedsgerichte sind eine gute Alternative zu staatlichen Gerichten. Die Schifferbörse hat am 17. Juni 2015 eine Schiedsgerichtsordnung verabschiedet und ein Schiedsgericht für die Binnenschifffahrt eingerichtet.

Mit dem Schiedsgericht können Streitigkeiten außergerichtlich, auf partnerschaftlichem Wege, mit Unterstützung anerkannter Fachleute, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, im Kreise der Betroffenen geregelt und abschließende praxisorientierte Lösungen erreicht werden. Das Schiedsgericht kann für alle Streitigkeiten im Bereich Binnenschifffahrt und Wasserstraßen in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zum Schiedsgericht finden Sie hier.

Das Schiedsgericht besteht grundsätzlich aus drei Schiedsrichtern, wobei jede Streitpartei einen Schiedsrichter benennen kann. Die Parteien sind grundsätzlich bei der Benennung von Schiedsrichtern frei. Die Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort e.V. stellt auf Nachfrage eine Schiedsrichterliste zur Verfügung, die die Auswahl qualifizierter und spezialisierter Schiedsrichter erleichtert. Sprechen Sie uns gern an!

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