Börsenversammlungen

Die Mitglieder der Schifferbörse bilden die Börsenversammlung. Jedes Mitglied hat eine Stimme und kann durch Inhaber, Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder andere Bevollmächtigte vertreten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Vertretung möglich.

Die Börsenversammlung ist mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Sie nimmt u.a. den Geschäftsbericht entgegen, entlastet den Börsenvorstand und die Geschäftsführung und nimmt den Haushaltsplan für das Geschäftsjahr an. Auch wählt sie den Börsenvorstand.

Im Anschluss an die Börsenversammlung findet das Schiffermahl statt. Mit diesem Essen in festlicher Atmosphären führt die Schifferbörse die Tradition ihrer Einrichtung sowie ihres Gründungsgedankens fort.

In einer Zusammenstellung finden Sie hier die Referenten und Themen der Börsenversammlungen seit 1967.